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15.11.2022

BEST PRACTICES

What publishers need to know about fact-checking on Facebook

15. Juni 2021

Facebook bietet Nachrichtenanbietern, deren Inhalte einer Faktenprüfung unterzogen werden, volle Transparenz. Außerdem gibt es ein Einspruchsverfahren für Nachrichtenanbieter, die eine Korrektur vornehmen oder Einspruch gegen eine Bewertung durch einen Faktenprüfer einlegen möchten. Im Folgenden findest du Antworten auf häufig gestellte Fragen von Nachrichtenanbietern. Weitere Informationen gibt es im Hilfebereich unter fb.me/publisher-fact-checking.
Unser Programm zur externen Faktenprüfung umfasst mehr als 80 Organisationen, die weltweit in mehr als 60 Sprachen arbeiten, um uns bei der Bekämpfung viraler Fehlinformationen auf Facebook, Instagram und WhatsApp zu unterstützen. Alle durchlaufen einen strengen Zertifizierungsprozess mit dem unparteiischen International Fact-Checking Network (IFCN) und folgen den Verhaltensgrundsätzen des IFCN.
Werde ich benachrichtigt, wenn mein Content einer Faktenprüfung unterzogen wurde?

Ja. Wir halten es für wichtig, dass der Prozess der Faktenprüfung transparent ist. Seitenadmins erhalten deshalb eine Benachrichtigung, wenn ein Faktenprüfer ihren Content mit „Falsch“, „Verfälscht“, „Teilweise falsch“ oder „Fehlender Kontext“ bewertet hat. Wenn du ein Seitenadmin bist, kannst du außerdem im Tab „Seitenqualität“ die jüngsten Faktenprüfungen mit Datum, Bewertung und dem geprüften Beitrag einsehen.
Welche Maßnahmen ergreift Facebook, wenn mein Content einer Faktenprüfung unterzogen wird?

Wenn Inhalte von einem Faktenprüfer mit „Falsch“ oder „Verfälscht“ bewertet wird, reduzieren wir ihre Verbreitung drastisch und versehen sie mit unseren stärksten Warnhinweisen. Inhalte der Kategorie „Teilweise falsch“ enthalten einige sachliche Fehler. Daher schränken wir die Verbreitung derartiger Inhalte ein, aber in geringerem Maße als Inhalte, die als „Falsch“ oder „Verfälscht“ bewertet werden. Inhalte der Kategorie „Kontext fehlt“ werden wir vor allem durch Zusatzinformationen von unseren unabhängigen Faktenprüfern ergänzen.
Wenn Nutzer Beiträge teilen möchten, die von einem Faktenprüfer bewertet wurden, zeigen wir ihnen eine Pop-up-Meldung, damit sie selbst entscheiden können, was sie lesen, glauben und teilen möchten. Und wenn jemand eine Meldung geteilt hat, die von Faktenprüfern später als falsch eingestuft wird, benachrichtigen wir die Person darüber, dass uns jetzt zusätzliche Informationen vorliegen.
Wenn mein Content einer Faktenprüfung unterzogen wird, bedeutet das, dass er von Facebook entfernt wird?

Im Allgemeinen nicht. Wir gehen gegen Falschmeldungen vor, indem wir ihre Verbreitung reduzieren, sodass weniger Menschen sie sehen, und indem wir zuverlässigere Informationen verstärkt anzeigen. Wir benachrichtigen Nachrichtenanbieter, wenn ihre Inhalte einer Faktenprüfung unterzogen wurden, und jeder kann gegen die Bewertung eines Faktenprüfers per E-Mail Einspruch einlegen. (Mehr dazu weiter unten.)
Wir entfernen Content von Facebook, wenn er gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt. Dieser Vorgang ist unabhängig von unserem Programm zur Faktenprüfung.
Wie kann ich eine Korrektur vornehmen oder gegen eine Bewertung Einspruch einlegen?

Nachrichtenanbieter können sich direkt an den externen Faktenprüfer wenden, wenn sie den bewerteten Inhalt korrigiert haben oder sie Einspruch gegen die Einstufung des Faktenprüfers einlegen möchten. Diese Einspruchsverfahren finden unabhängig von Facebook statt.
  • Lösche dabei bitte nicht den Originalbeitrag, da sonst der Faktenprüfer deine Korrektur nicht bearbeiten kann.
  • Nachrichtenanbieter, die Einspruch gegen eine Bewertung einlegen oder den entsprechenden Inhalt korrigieren möchten, müssen dies innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung tun. Faktenprüfer sind angehalten, den Erhalt von Einsprüchen innerhalb eines Werktags nach Eingang zu bestätigen.
  • Wir haben eine Reihe von empfohlenen E-Mail-Vorlagen veröffentlicht, die Nachrichtenanbieter verwenden können, um eine Korrektur oder einen Einspruch zu senden.
  • Auf dieser Seite findest du alle erforderlichen E-Mail-Adressen, um die externen Faktenprüfer unseres Programms zu kontaktieren. Sie sind nach Ländern geordnet unter „Support für Publisher“ aufgeführt.
  • Wenn mehrere Organisationen deinen Inhalt bewertet haben, musst du eventuell jeden Faktenprüfer einzeln kontaktieren.
Wie geht Facebook mit Inhalten um, die mehrere, unterschiedliche Bewertungen erhalten?

Wenn mehrere Faktenprüfer denselben Content bewerten, führen wir alle von den Faktenprüfern eingereichten Artikel an, um unserer Community so viele zusätzliche Informationen zu geben wie möglich.
Für die Durchsetzung von Maßnahmen ziehen wir die Bewertung heran, die die am wenigsten gravierenden Maßnahmen mit sich bringt. Wenn Content beispielsweise sowohl als „Falsch“ als auch „Teilweise falsch“ eingestuft wurde, so kennzeichnen wir ihn mit „Teilweise falsch“. Auf dieser Seite erfährst du mehr über unsere Maßnahmen nach der Bewertung durch Faktenprüfer.
Was passiert, wenn mein Content wiederholt von Faktenprüfern als falsch bewertet wird?

Wie gehen gegen Seiten und Domains vor, die immer wieder Inhalte teilen bzw. veröffentlichen, die als „Falsch“ oder „Verfälscht“ bewertet werden. Die Verbreitung solcher Seiten und Domains wird reduziert. Außerdem werden ihnen ihre Monetarisierungs- und Werbeberechtigungen entzogen und sie können sich nicht mehr als Nachrichtenseiten auf Facebook registrieren. Seiten und Domains können ihre Reichweite sowie die Monetarisierungs- und Werbeberechtigung mit der Zeit zurückerlangen, wenn sie keine Falschmeldungen mehr veröffentlichen. Mehr dazu, wie Facebook gegen Fehlinformationen in Gruppen, Instagram und auf einzelnen Konten vorgeht.
Weitere Informationen darüber, wie Faktenprüfer mit Facebook zusammenarbeiten, um die Verbreitung von viralen Fehlinformationen zu reduzieren, findest du unter FB.me/Third-Party-Fact-Checking.

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